1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle
a) Registrieren (online)2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Mit der Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamtzum Ablauf des WirtschaftsjahresAntrag auf Forschungszulage gestellt. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Die Bestimmung der Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage obliegt dem zuständigen Finanzamt.Sind in dem Wirtschaftsjahr keine Steuern fällig, entsteht in der beantragten Höhe ein Auszahlungsanspruch .